Die medizinische Versorgung für Migranten hängt unter anderem vom Aufenthaltsstatus ab. Dieser Status ergibt sich aus dem deutschen Ausländerrecht.
Wer arbeitet und bei seinem Arbeitgeber fest angestellt ist, hat in der Regel eine gesetzliche Krankenversicherung. Die Versicherungsbeiträge werden zum Teil vom Gehalt abgezogen und zum Teil vom Arbeitgeber bezahlt. Die Kosten für die medizinische Versorgung (Arztbesuche, Medikamente und so weiter) werden dann von der Krankenkasse bezahlt.
Asylbewerber, Ausreisepflichtige oder Geduldete dürfen in der Regel nicht arbeiten und sind nicht gesetzlich versichert. Ihre medizinische Versorgung wird dann vom Staat bezahlt. Sie bekommen medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Eine weitere Möglichkeit ist eine private Krankenversicherung für Ausländer. Man kann sie abschließen, wenn man sich in Deutschland legal aufhält und keine Arbeit hat oder selbstständig arbeitet. Dann übernimmt diese Versicherung die Kosten für die medizinische Versorgung. Private Krankenkassen dürfen niemanden zurückweisen.
Wenn Menschen ohne Aufenthaltstitel in Deutschland leben, können sie sich nicht bei einer Krankenkasse versichern. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen sie aber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Informationen zum Thema „Aufenthaltsstatus“ gibt es hier.
Asylbewerberleistungsgesetz
Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt die medizinische Versorgung für Menschen, die keinen gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland haben (nicht nur für Asylbewerber).
Medizinische Versorgung gibt es laut Gesetz nur bei "akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen". Die Versorgung ist deswegen nicht so gut wie mit einer Krankenversicherung. Leider verweigern die Ämter häufig Krankenscheine (zum Arztbesuch), Medikamente und Hilfsmittel wie Brillen oder Krücken.
Mehr Informationen gibt es auf der Internetseite von Pro Asyl und des Berliner Flüchtlingsrates.
Quelle: www.aidshilfe.de