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Sterbegeldversicherung

Diese Versicherung kann ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden. Sie wird abgeschlossen, um Angehörige nicht auf den Kosten der Beerdigung sitzen zu lassen. In der Regel wird eine Versicherungssumme von 5.000 Euro bis 10.000 Euro abgeschlossen.

Diese Versicherung eignet sich in erster Linie für Menschen, deren Lebenserwartung akut eingeschränkt ist. Wenn auf eine bestimmte, mit höheren Kosten verbundene Beerdigung wert gelegt wird, die Angehörigen oder der Betroffene selbst sich eine teure Bestattung jedoch nicht leisten können, kann so eine Versicherung als letztes Mittel Sinn machen.

Es muss jedoch dringend darauf geachtet werden, in welcher Relation die eingezahlten Beiträge zur Versicherungssumme stehen. Die Laufzeit darf also nicht zu lange ausfallen. Und es sollte geprüft werden, ob nicht andere Geldanlageformen mehr Sinn machen.

Eine zusätzliche Beratung wird vor Abschluss in allen Fällen empfohlen.

Quelle: www.aidshilfe.de

Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung kombiniert Sparen und Risiko-Schutz im Todesfall.

Vor dem Abschluss einer Lebensversicherung ist es immer sinnvoll zu prüfen, ob das für den beabsichtigten Zweck und die benötigte Summe die richtige Form der Absicherung ist. Für die Finanzierung einer größeren Summe bei einer Bank oder bei Gründung einer Selbständigkeit, ist man mit einer reinen Risiko-Lebensversicherung (ohne Spar-Anteil) oft gut bedient. Versicherungen verlangen dafür die Beantwortung von Gesundheitsfragen, die auch eine HIV-Infektion abfragen. Relevant für die Entscheidung ist dabei der bisherige Krankheitsverlauf und der aktuelle Gesundheitszustand.

Die Versicherung fertigt eine Einzelfallprüfung an und interessiert sich vor allem für die Höhe der Viruslast, Anzahl der Helferzellen, Therapiedauer etc. Mit Risikozuschlägen, Laufzeitbegrenzungen oder einer Ablehnung muss allerdings gerechnet werden. Es wird also immer ein individuelles Angebot erstellt.

Tipp: Bei mehreren Unternehmen gleichzeitig Anträge stellen und hinterher vergleichen, welche Angebote die Versicherer unterbreiten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Versicherer die Gesundheitsangaben des Antragsstellers in der sogenannten „schwarzen Liste“ speichern. Dies könnte zur Folge haben, dass andere Versicherer auf diese Daten bei Antragsstellung einer anderen Versicherung Zugriff haben. Einige Infos zur "schwarzen Liste" gibt es in diesem Artikel der Ärzte Zeitung.

Daher ist eine Möglichkeit, einen Versicherungsmakler einzuschalten und ihn zu bitten, Angebote ohne Namensnennung einzuholen.

Bei niedrigeren Risiko-Summen kann es ratsam sein, eine Rentenversicherung mit Todesfallschutz abzuschließen. Die Versicherung arbeitet dann zwar mit Karenzzeiten (der volle Risikoschutz wird erst nach drei Jahren gewährleistet – ausgenommen Unfalltod), jedoch entfällt eine Risikoprüfung, so dass auf eventuelle Beitragszuschläge verzichtet werden kann. Welche Summe damit ohne Gesundheitsfragen abgedeckt werden kann, ist allerdings von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich und muss im Einzelnen erfragt werden.  

Eine individuelle Beratung zu dem Thema ist unerlässlich. Neben den einzelnen Versicherungen gibt es Versicherungsmakler, die nicht nur mit einer einzelnen Versicherung arbeiten sondern mit den Kund_innen besprechen was benötigt wird und dann geeignete Produkte heraussuchen.

Quelle: www.aidshilfe.de

Private Rente

Wer für sein Alter vorsorgen möchte, kann u.a. die staatlich geförderte Riester/Rürup Rente in Anspruch nehmen und/oder eine private Rentenversicherung abschließen.

Die staatlich geförderten Versicherungen müssen im Falle von „Hartz IV“ nicht verkauft werden. Außerdem gibt es einen Beitragszuschuss des Staates. Jedoch sind diese Modelle  äußerst unflexibel. Beispielweise ist es nicht möglich, vor seinem 60. Lebensjahr oder vor Beginn der Altersrente an sein angespartes Kapital heranzukommen.

Das angesparte Kapital kann dann nur zu 30% ausgezahlt werden, der Rest muss verrentet werden. Sollte der Tod vorzeitig eintreffen, verfällt das Kapital. Was das im Einzelfall bedeutet, ist in einer Beratung zu erfragen.

Wesentlich flexibler sind private Rentenversicherungsverträge. Hierbei ist bei Vertragsprüfungen unter anderem zu beachten, dass sich Rückkaufswerte bereits in den ersten Jahren der Laufzeit bilden und die Kosten bei vorzeitiger Entnahme des Kapitals nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen. Private Rentenversicherungen lohnen sich aber erst bei einer Laufzeit von über 12 Jahren, es ist also ein langfristiges Modell zur Altersvorsorge.

Bei beiden Vorsorgemodellen wird nicht nach einer HIV-Infektion gefragt.

Quelle: www.aidshilfe.de

Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist mit einem positiven HIV-Ergebnis nicht mehr möglich.

Wer bereits eine solche Versicherung abgeschlossen hat, ist nach einer positiven HIV-Diagnose nicht verpflichtet, seinem Versicherer seinen Status mitzuteilen und verliert dadurch auch nicht den Versicherungsschutz.

Es gibt jedoch für Angestellte unter Umständen die Möglichkeit, über den Arbeitgeber eine „betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung“ abzuschließen. Hier gibt es Kollektivverträge mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Wichtig ist hier, sich im Vorfeld beraten zu lassen.

Quelle: www.aidshilfe.de

Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte

Bestimmte private Zusatzversicherungen wie 2-Bett Zimmer oder Chefarztbehandlungen können nach einem positiven Testergebnis nicht mehr abgeschlossen werden. Jedoch bieten gesetzliche Krankenversicherungen, die Kooperationen mit privaten Krankenversicherern eingegangen sind, manchmal Zusatztarife mit vereinfachten Gesundheitsprüfungen an. Mit ein bisschen Glück könnten dann auch HIV-Positive von Zusatztarifen profitieren.

Also sollte man sich bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung informieren, ob eine entsprechende Aktion läuft oder geplant ist.

Zahn- Zusatzversicherungen lassen sich auch für HIV-Positive abschließen. Es gibt Unternehmen, deren gesundheitliche Fragen sich auch wirklich nur auf die Zähne beziehen und bei denen nicht nach einer HIV-Infektion gefragt wird. Bei diesen kann eine Zahn-Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Unfallversicherungen lassen sich abschließen, wenn der Antragsteller nicht an Aids erkrankt ist. Der HIV-Status muss mit diesem Vermerk angegeben werden. Allerdings zeigt sich hier leider immer mal wieder, dass einige Versicherungen in der Praxis trotzdem versuchen in diesen Fällen Verträge abzulehnen.

Quelle: www.aidshilfe.de

Private Krankenversicherung

In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht zur Krankenversicherung. Das bedeutet jeder muss eine Krankenversicherung abschließen und die Versicherungen müssen die Möglichkeit dazu anbieten. Mit einem positiven HIV-Ergebnis lässt sich eine private Krankenversicherung allerdings nur noch im sogenannten „Basistarif“ abschließen.

Einen Überblick zum Thema bietet folgender Link: http://www.derprivatpatient.de/sites/default/files/basistarif_entscheidungshilfe.pdf 

Wer bereits privat versichert ist, und während der Laufzeit sein positives Testergebnis erhält, ist nicht verpflichtet, dies seiner Krankenkasse mitzuteilen. Außerdem hat der Versicherte nicht zu befürchten, dass er auf Grund seines Status seinen Versicherungsschutz verliert.

Viele private Krankenversicherungen bieten in den ersten Versicherungsjahren an, ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen höherwertigen Tarif zu wechseln. Nach einem positiven Testergebnis sollte diese Option bei Interesse überprüft werden.

Quelle: www.aidshilfe.de

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Beratung: 0345 - 19 4 11

Tel.: 0345 - 58 212 70

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