Im August hat die Bundesärztekammer die Richtlinien der Blutspende von schwulen und bisexuellen Männern geändert. 

Damit reagiert sie auf die von Seiten des Europäischen Gerichtshof und verschiedenster Fachverbände geäußerte Kritik an dem seit 1983 gültigen pauschalen Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben.

Auch diese sind von nun an zur Blutspende zugelassen, jedoch nur unter der Voraussetzung sexueller Abstinenz. Laut der neuen Richtlinie dürfen sie in Zukunft dann Blut spenden, wenn sie zuvor ein Jahr lang keinen Sex mehr mit anderen Männern hatten. Diese Regelung kommt dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2015 zwar ein Stück entgegen, beseitigt aber mitnichten den seit Jahren bestehenden Ausschluss schwuler und bisexueller Männer. Im Gegenteil: Sie ist nicht nur weltfremd und fachlich in dieser Form nicht gerechtfertigt, sondern schließt die allermeisten schwulen und bisexuellen Männer de facto auch weiterhin von der Möglichkeit der Blutspende aus. Dieser Sachverhalt ist den Verantwortlichen der Bundesärztekammer vermutlich sogar nur allzu bewusst, die neue Richtlinie insofern absolutes Kalkül.

Menschen mit einem erhöhten statistischen HIV-Infektionsrisiko bei der Blutspende zurückzustellen, ist medizinisch durchaus sinnvoll, ja sogar notwendig, um die gesundheitliche Sicherheit von Blutprodukten garantieren zu können. Dass die Bundesärztekammer hierbei Männern, die Sex mit Männern haben, einen Sonderstatus einräumt, ist keineswegs Willkür oder bloße Folge von homophober Diskriminierung. Denn Männer, die Sex mit Männern haben, sind hierzulande mit Abstand die größte Betroffenengruppe von HIV. Zwei Drittel aller HIV-positiven Menschen in Deutschland sind schwule oder bisexuelle Männer. Insofern haben sie auch eine weitaus höhere Wahrscheinlichkeit, mit dem HI-Virus in Berührung zu kommen. Dieser Umstand kann nicht wegdiskutiert werden. Doch die HIV-Prävalenz ist eben nur ein Faktor, wenn es um die Einschätzung des Infektionsrisikos geht. Im konkreten Einzelfall kommt es nämlich weniger darauf an, mit wem der Sex stattfindet, sondern ist vielmehr das individuelle Risikoverhalten entscheidend. Nichtsdestotrotz werden Männer, die Sex mit Männern haben, im alten wie im neuen Regelkatalog unterschiedslos zu einer einheitlichen „Risikogruppe“ zusammengefasst und entsprechend gleichermaßen behandelt. Die einjährige Rückstellfrist gilt für alle schwulen und bisexuellen Männer, ganz gleich, ob sie Safer Sex betreiben, in einer monogamen Beziehung leben oder vielleicht sogar keine sexuellen Praktiken mit relevantem Risiko vollziehen.

Leider stellt das individuelle Abklären realer Risiken in der Praxis kaum eine praktikable Lösung dieses Dilemmas dar. Nicht alle Menschen sind bereit, detailliert über ihr Sexualleben Auskunft zu geben, selbst dann nicht, wenn diese mit Hilfe eines Fragebogens stattfindet. Auch konkrete Fragen nach Risikosituationen und Safer Sex sind alles andere als verlässlich, da Menschen oft nicht in der Lage sind, ihre HIV-Risiken angemessen einzuschätzen. Insofern scheinen Rückstellfristen wohl oder übel unumgänglich zu sein. Eine Wartezeit von sage und schreibe einem ganzen Jahr für schwule und bisexuelle Männer begründet sich jedoch keineswegs in wissenschaftlichen Überlegungen, sondern wohl eher in homophoben Ängsten. Bei genauer Betrachtung basieren auch die von nun an gültigen Richtlinien auf dem gängigen Ressentiment, schwule und bisexuelle Männer würden mit ihrem vermeintlich promisken, asozialen und verantwortungslosen Sexualverhalten eine Gefahr die Gesellschaft und für ihre Mitmenschen darstellen. Statt einen einjährigen sexuellen Verzicht von diesen zu fordern, sollten die Verantwortlichen endlich die medizinischen Erkenntnisse und Fortschritte, die im Bereich HIV in den letzten Jahrzehnten gemacht wurden, zur Kenntnis nehmen. Das hieße vor allem, die Rückstellfristen an das sogenannte diagnostische Fenster anzupassen, das zwischen der Infektion mit HIV und ihrer Diagnose besteht. Aktuelle Testverfahren ermöglichen es, eine HIV-Infektion mittlerweile schon nach spätestens sechs Wochen verlässlich auszuschließen. Die Rückstellfristen müssten daher auch nicht wesentlich länger angesetzt sein. Auch die Beschränkung auf Männer, die Sex mit Männern haben, ist keineswegs zwingend. So lange die einjährige Rückstellfrist und der damit faktisch weiterbestehende Ausschluss gelten, bleiben die Regelungen bloße Makulatur.

Text: Martin Thiele
Bild: artfocus