Anspruch auf Sozialleistungen (finanzielle Unterstützung vom Staat) haben nur anerkannte Flüchtlinge (Asylberechtigte).

Diese Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind für verfassungswidrig erklärt worden.

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die derzeitigen Leistungen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstoßen.

Die Sätze müssen jetzt neu berechnet werden. Bis dies geschehen ist, gilt ab sofort eine Übergangsregelung, die an die Hartz-IV-Sätze angelehnt ist. Für Alleinstehende heisst das 346,00 Euro Grundleistungen (davon 134,00 Euro als Geldbetrag).

Das Gericht wies darauf hin, dass der Gesetzgeber bei einer Neuregelung der Leistungssätze eine konkrete Bedarfsberechnung zugrunde legen müsse.

Mehr Informationen zu Sozialleistungen haben wir hier zusammengestellt.

Mehr spezielle Informationen für Migranten gibt es bei Pro Asyl und beim Berliner Flüchtlingsrat.

Familienangehörige nach Deutschland holen?

Nur anerkannte Flüchtlinge dürfen Ehepartner oder Kinder nach Deutschland nachkommen lassen. Asylsuchende, Geduldete und Menschen mit einem Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen haben diese Möglichkeit nicht.